Projektierung einer Feststellanlage
Entscheidend für die Anzahl der Rauchmelder für eine Feststellanlage ist die Beschaffenheit der Deckensituation und der Abstand zwischen dem Türdurchgang und der Decke. Grundsätzlich wird immer von einer rauchundurchlässigen Decke ausgegangen. Abgehängte Decken sind i.d.R. rauchdurchlässig. Hier dient die darüberliegende, rauchundurchlässige Decke als Bezugspunkt.
Grundsätzlich kann die Projektierung einer Feststellanlage nach folgendem Diagramm erfolgen (DIBt Richtlinie)
Beispiele:
- A) Ist der Abstand zwischen Türdurchgang und der rauchundurchlässigen Decke auf beiden Seiten der Tür kleiner als 1m reicht ein Rauchmelder im Sturz der Tür aus (Sturzmelder)
Der Erfassungsbereich eines Rauchschalters (Rauchmelder) einer Feststellanlage liegt bei 2 m nach jeder Seite. Das entspricht einer Öffnungsbreite von 4 m. Eine Öffnungsbreite von 4 m bis 8 m erfordert somit die doppelte Anzahl von Rauchschaltern (Rauchmeldern)
- B) Ist der Abstand zwischen Türdurchgang und der rauchundurchlässigen Decke auf mind. einer Seite größer als 1m müssen drei Rauchmelder eingesetzt werden (zwei Deckenmelder und ein Sturzmelder)
Ergänzung der DIBt- Richtlinie; Gültig für alle Abschlußarten
- C) Wenn der Abstand zwischen der Decke und dem lichten Durchgang (Oberkante der Wandöffnung) mehr als 5 m beträgt, können die Deckenmelder (Rauchmelder) durch Rauchmelder ersetzt werden, die an einer Konsole oder einem Kragarm mindestens 3,5 m oberhalb des lichten Durchganges (Oberkante der Wandöffnung) montiert sind. Die Länge der Konsole / Kragarm incl. Rauchmelder (Rauchschalter) muss 0,5m betragen. Diese Ergänzung erleichtert die Montage von Feststellanlagen enorm, da die Rauchschalter (Rauchmelder) in hohen Räumen oder Hallen nicht mehr an der Decke erfolgen muss.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Installationsvorschriften von Feststellanlagen.
Allgemeine Informationen zu Feststellanlagen
Abnahmeprüfung von Feststellanlagen
Periodische Überwachung von Feststellanlagen