Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage muss diese am Verwendungsort geprüft und abgenommen werden. Hierbei ist die einwandfreie Funktion der Feststellanlage und die vorschriftsmäßige Installation festzustellen.
Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Feststellanlage zu veranlassen. Sie darf nur vom Hersteller selbst oder von diesen autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Prüfgegenstand
Nach Auslösung der Feststellanlage muss diese den Abschluß (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) freigeben und selbstätig schließen.
Bei erfolgreicher Abnahmeprüfung der Feststellanlage ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe der Feststellanlage bzw. des Abschlusses (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) ein vom Hersteller der Feststellanlage zu lieferndes Schild mit den Abmessungen 105mm x 52 mm mit der Aufschrift:
dauerhaft anzubringen.
Dem Betreiber ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahmeprüfung der Feststellanlage auszuhändigen (Prüfbuch).
Periodische Überwachung von Feststellanlagen
Mehr Informationen zur Projektierung von Feststellanlagen
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