Schliesszwangfunktion_5208c3e03d9a0.jpg

Für Türen, bei denen grund­sätz­lich eine unbe­rech­tigte Öffnung von außen ver­hin­dert wer­den muss. Die Tür ist beid­sei­tig mit Drü­ckern aus­ge­rüs­tet (geteilte Nuss). Die abge­sperrte Tür kann von innen über die Anti-Panikfunktion im Schloss geöff­net wer­den. Der äußere Drü­cker ist stets in Leer­lauf­funk­tion. Durch Ent­rie­geln mit dem Schlüs­sel bis zum Anschlag wird die Leer­lauf­funk­tion aus­ge­schal­tet und die Tür ist von innen und außen mit­tels Drü­cker zu öffnen. Ein Abzie­hen des Schlüs­sels ist jedoch erst wie­der nach Vor­sper­rung, d.h. Wie­der­her­stel­lung der Leer­lauf­funk­tion, mög­lich (Schließzwang).

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