Schallschutztüren sollen Räume wirkungsvoll gegen Außengeräusche abdichten. Beim richtigen Schallschutz von Türen kommt es auf die Elemente Dichtung, Türblatt und Zarge an. Zwingend notwendig ist bei diesen Türen ein Profilzylinder, auch Blindzylinder, Putzkanten müssen versiegelt werden oder die Zarge muss komplett vermörtelt werden (empfehlenswert). Allerdings muss der Schallschutz immer im Ganzen betrachtet werden, da eine unzureichend schallisolierte Wand, Boden, Decke, Fenster usw., die durch eine Schallschutztür erreichte Wirkung verpuffen lässt. Die richtige Montage und das Beachten sämtlicher Störfaktoren ist bei diesen Türen extrem wichtig, um die gewünschte Wirkung ohne Funktionseinbußen zu erreichen. Die bei Schallschutztüren angegebenen Werte beziehen sich auf Laborwerte, wobei beim Rechenwert für das Objekt 5 dB der laborwerte abzuziehen sind. Bei hochschalldämmenden Türen sind Schalldämmmaße von bis zu 61 dB möglich. Als Nachteil einer Schallschutztür ist die kostenintensive Anschaffung zu nennen.
Schallschutztüren sind geprüft nach DIN EN 20140 und nach der DIN EN ISO 717 bewertet. Die angegeben Schalldämm-Maße sind Laborwerte. Für das am Bau erreichbare Schalldämm-Maß gilt: Laborwert - 5 dB. Die angegebenen Schalldämm-Maße gelten nicht für Türen mit Verglasung, Oberlicht, Oberblende.
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