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Schallschutztüren sollen Räume wirkungsvoll gegen Außengeräusche abdichten. Beim richtigen Schallschutz von Türen kommt es auf die Elemente Dichtung, Türblatt und Zarge an. Zwingend notwendig ist bei diesen Türen ein Profilzylinder, auch Blindzylinder, Putzkanten müssen versiegelt werden oder die Zarge muss komplett vermörtelt werden (empfehlenswert). Allerdings muss der Schallschutz immer im Ganzen betrachtet werden, da eine unzureichend schallisolierte Wand, Boden, Decke, Fenster usw., die durch eine Schallschutztür erreichte Wirkung verpuffen lässt. Die richtige Montage und das Beachten sämtlicher Störfaktoren ist bei diesen Türen extrem wichtig, um die gewünschte Wirkung ohne Funktionseinbußen zu erreichen. Die bei Schallschutztüren angegebenen Werte beziehen sich auf Laborwerte, wobei beim Rechenwert für das Objekt 5 dB der laborwerte abzuziehen sind. Bei hochschalldämmenden Türen sind Schalldämmmaße von bis zu 61 dB möglich. Als Nachteil einer Schallschutztür ist die kostenintensive Anschaffung zu nennen.

Schallschutztüren sind geprüft nach DIN EN 20140 und nach der DIN EN ISO 717 bewertet. Die angegeben Schalldämm-Maße sind Laborwerte. Für das am Bau erreichbare Schalldämm-Maß gilt: Laborwert - 5 dB. Die angegebenen Schalldämm-Maße gelten nicht für Türen mit Verglasung, Oberlicht, Oberblende.

  • Der zugesagte Schalldämmwert ist nur bei einer korrekten Planung aller Bereiche (Wand, Boden, Decke) zu erreichen. Die umgebenden Bauteile beeinflussen die gesamte Schalldämmung. Es dürfen keine Schallbrücken vorhanden sein. Der Estrich muss im Schwellenbereich getrennt sein.
  • Die Schalldämmung von Wand und Tür muss gesondert nachgewiesen werden, da sie nicht von dem Schalldämmmaß der Tür abgeleitet werden kann.
  • Die Dämmwerte von Wänden, Boden und Decke müssen ≥ 10 dB über dem Dämmwert der Tür liegen. • Um optimale Schalldämmwerte zu erhalten ist grundsätzlich eine dauerelastische Versiegelung des Zargenanschlusses zur Wand beidseitig auszuführen.
  • Die Türen müssen mit Profilzylindern ausgestattet werden.
  • Der angegebene Schalldämmwert wird nur bei einem Bodenluftspalt von max. 10 mm in Kombination mit einer Bodendichtung erreicht. Es wird empfohlen, das Spaltmaß im erlaubten Toleranzbereich zu minimieren, da dieses wesentlichen Einfluss auf den Schalldämmwert hat.
  • Bei Verwendung einer absenkbaren Bodendichtung muss der Fußboden gerade, eben, glatt und fest sein. Alternativ ist eine Schwelle zu verwenden, auf die die Bodendichtung absenkt. Teppichboden nicht zulässig. 
  • Bodenprofile für Bodendichtungssysteme, z.B. Auflaufschwellen für Schleifdichtungen oder Zargen mit Auflauf- oder Anschlagschwellen sind in Krankenhäuser und Plegeheimen nicht einsetzbar.
  • Die Zargendichtungen müssen auf Gehrung geschnitten und mit Schnellverbundkleber verklebt werden.
  • Ausfüllung der Zargen (incl. Blockzarge) bis 42dB (Rw) wahlweise mit Wolle, Gips oder Mörtel. Größer 42 dB ausschließlich mit Mörtel.

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