Eigentlich möchte man seine Immobilie erhalten und ab und zu muss man auch bei einer neuen Investition auf das Geld schauen. Aber warum z.B. bei der Sicherheit sparen, wenn das Budget z.B. bei einer neuen Haustür mit erweiterterter Sicherheit "gesprengt" wird? Dafür gibt es Zuschüsse und Kredite um genau diese Situation auszugleichen. Was genau möglich ist und was gefördert wird, dass versuchen wir Ihnen hier kurz näher zu bringen.
Und wenn die Förderung oder der Kredit steht, dann kümmern wir uns, gemeinsam mit Ihnen, um die individuelle Haustür oder Wohnungseingangstür. Das Team von HaBeFa.de steht Ihnen dann gerne mit Rat und Tat zur Seite.
1. Punkt das Thema Türen und Sicherheit.
Sie haben ein vorhandenes Haus oder eine vorhandene Wohnung und möchten die Eingangstür ersetzen durch eine Haustür oder Wohnungseingangstür mit erhöhter Sicherheit. Also den Standard RC 3 z.B. der heute bei vielen angebotenen Haustüren Standard ist. Und genau da besteht die Möglichkeit über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eventuell einen Zuschuß oder Kredit zu erhalten.
Hier bietet die KfW zwei Varianten an. Einmal einen Zuschuß (455-E nennt sich das Programm) für altersgerechten Umbau - Investitionsschutz - Einbruchschutz
Das Wichtigste in Kürze
- bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
- für alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen
- erst Antrag im KfW-Zuschussportal stellen und dann mit dem Vorhaben starten
- sofort Zuschusshöhe erfahren
Was wird gefördert? (Auszug)
- den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
Hier geht es zum KfW Produktfinder, wo Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Die andere Möglichkeit ist das Programm 159, Altersgerechter Umbau mit einem Kredit.
Das Wichtigste in Kürze
- ab 0,75 % effektiver Jahreszins
Was wird gefördert? (Auszug)
- den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
Hier geht es zum KfW Produktfinder, wo Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden.
2. Punkt Energieeffizient Sanieren
Ihre Türen sind schon in die Jahre gekommen und was hilft die beste Energieeffizienz, wenn es an allen Ecken und Enden zieht. Auch bei diesem Thema können neue Türen eine Rolle spielen und die KfW fördert auch hier Sie bei der Sanierung.
Programm 430 bietet einen Zuschuss - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Das Wichtigste in Kürze
- bis 30.000 Euro Zuschuss je Wohnung
- für private Eigentümer, die sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen
- im KfW-Zuschussportal beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren
- flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Was wird gefördert? (Auszug)
- Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Also auch die Erneuerung von Außentüren und Fenster kommt hier ins Spiel.
Hier geht es zum KfW Produktfinder, wo Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Die zweite Variante ist das Programm 151 - Energieeffizient Sanieren - Kredit
Das Wichtigste in Kürze
- ab 0,75 % effektiver Jahreszins und zusätzlich bis zu 27.500 Euro Zuschuss zur Kredittilgung erhalten
- bis 100.000 Euro für jede Wohnung bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen
- der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte bereitet den Förderantrag vor und begleitet Sie - gefördert mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss
- Sofortzusage durch die KfW: ist mit Ihrem Finanzierungspartner alles geklärt, geht es ganz schnell
- für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
Was wird gefördert? (Auszug)
- Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Also auch die Erneuerung von Außentüren und Fenster kommt hier ins Spiel.
Hier geht es zum KfW Produktfinder, wo Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Wir hoffen Ihrer Investition in Sachen Haustür oder Wohnungseingangstür konnten wir mit diesen Hinweisen etwas unter die "Arme greifen" und freuen uns, wenn wir nach der KfW Zusage Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten dürfen.