Feuerschutztüren (auch Brandschutztüren, Feuerschutzabschlüsse genannt) sollen Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer sichern. Hier wird zwischen den Brandschutzklassifizierungen T30, T60, T90, T120 und T180 unterschieden. Diese gibt an in welchen Zeitraum die Tür den Durchtritt von Feuer behindert. Feuerschutztüren dürfen nicht verstellt werden, müssen selbstschließend sein und dürfen in keinem Fall durch Keile, Schnüre etc. aufgehalten werden. Eine Ausnahme macht hierbei eine Feststellanlage deren einwandfreie Funktion nachgewiesen ist. Wo diese Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer festgelegt. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die gestellten Anforderungen werden in der DIN 4102-5 geregelt.