Rauchschutztüren aus Glas mit Aluminium-Rohrahmen zeichnen sich durch eine hochwertige Optik aus. Ebenso wie rauchdichte Stahlblechtüren sind Rauchschutztüren aus Glas nach der DIN 18095 zertifiziert. Die großflächige Verglasung mit den schlanken Aluminiumprofilen lässt viel Tageslicht in den Raum.
Eine Rauchschutztür besitzt einen selbstschließenden Türflügel und umlaufend rauchdichte Dichtungen. Ihre Aufgabe ist es: Im Brandfall soll sie die Verbreitung von lebensbedrohlichen Rauchgasen im Gebäude verhindern.
Die Begriffe und Anforderungen für Rauchschutztüren sind in der DIN 18095 Teil 1 festgelegt. In den meisten Bundesländern ist die DIN 18095 bauaufsichtlich eingeführt und dadurch geltendes Baurecht.
Rauchschutztüren (RS) nach der Norm DIN 18095 sind selbstschließende Türen, deren Aufgabe es ist, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern.
Die Leckrate darf dabei nicht größer sein als 20 m³/h bei einflügeligen Rauchschutztüren und 30 m³/h bei zweiflügeligen RS-Türen. Geprüft wird sowohl mit kalter als auch mit auf 200 °C erhitzter Luft und bei einem Überdruck von 50 Pascal.
Die Türen müssen dem Test 10 Minuten lang aushalten. Für die Rettung bei einem Entstehungsbrand mit beginnender Verrauchung werden 10 Minuten als ausreichend angesehen.
Ebenso wie bei Brandschutztüren wird bei Rauchschutztüren eine Prüfung auf Dauerfunktionstüchtigkeit nach der DIN EN 1191 vorgenommen. Dabei muss die Tür 200.000 Mal geöffnet und durch den Türschließer wieder geschlossen werden.
Die Anforderungen der DIN 18095 werden durch die europäische DIN EN 1363-1/-3 ergänzt.
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