Definition
Notausgänge nach DIN EN 179 sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach bei einer Gefahrensituation keine Panik entsteht. Die Besucher sind in die Funktionen der Fluchttüren eingewiesen. Notausgangsverschlüsse sollen eine sichere und effektive Flucht durch eine Tür mittels eines einzigen Handgriffs zur Entriegelung des Fluchttürverschlusses gewährleisten. Die vorherige Kenntnis der Funktionsweise des Verschlusses darf für dessen schnelle Bedienung erforderlich sein. Der Verschluss sichert die geschlossene Tür. Er besteht aus einem Sperrelement (auch mehreren Sperrelementen), welches in das Sperrgegenstück im umgebenden Türrahmen oder Fußboden eingreift. Das Sperrelement wird über die Betätigung des Türdrückers oder der Stoßplatte abwärts beziehungsweise in Fluchtrichtung freigegeben. Diese sogenannten Antipanikschlösser können in folgende Hörmann Brandschutztüren, Mehrzwecktüren, Rauchschutztüren eingesetzt werden:
Brandschutztür/ Feuerschutztür T30-1 H8-5, Brandschutztür/ Feuerschutztür T30-1 H3D, Brandschutztür/ Feuerschutztür T30-2 H3D, Brandschutztür/ Feuerschutztür T30-1 H3, Brandschutztür/ Feuerschutztür T30-2 H3, Brandschutztür/ Feuerschutztür T90-1 H16, Brandschutztür/ Feuerschutztür T90-2 H16, Brandschutztür/ Feuerschutztür/ Rauchschutztüren (T30-1 RS H8-5, T30-1 RS H3D, T30-2 RS H3D, T30-1 RS H3, T30-2 RS H3, T90-1 RS H16, T90-2 RS H16)
Hinweis: Notausgangsverschlüsse sind nicht für Paniktüren geeignet.