Die Vorschrift zur Verwendung dieser Produkte bei Flucht- und Rettungswegen regelt in Deutschland das Bauordnungsrecht innerhalb der Musterbauordnung, der Landesbauordnung sowie der anhängigen Sonderbauvorschriften. Die derzeitigen Anforderungen verlangen keinen ausschließlichen Einsatz der in der EN 179 beziehungsweise DIN EN 1125 geregelten Produkte. Vielmehr können diese Anforderungen auch durch Produkte erfüllt werden, die auf bisherigen Vorschriften basieren. Sollten Verschlüsse nach den neuen Normen gefordert werden, so sind Hörmann Brandschutztüren/ Feuerschutztüren (T30 H8-5, T30-1 H3D, T30-2 H3D, T30-1 H3, T30-2 H3, T90-1 H16, T90-2 H16), Rauchschutztüren (T30-1 RS H8-5, T30-1 RS H3D, T30-2 RS H3D, T30-1 RS H3, T30-2 RS H3, T90-1 RS H16, T90-2 RS H16)