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Brandschutztüren (richtig: Feuerschutzabschlüsse) besitzen den Zweck, Durchlässe in brandbeständigen wie auch brandhemmenden Wänden gegen den Durchschlag von Brandgefahren zu schützen. Feuerschutztüren dienen demnach dem vorbeugenden Brandschutz.
Diese Türen sind dort zu montieren, wo es die Landesbauordnung bzw. die jeweils aktuellen Sonderbauvorschriften verordnen. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich haben die einzelnen Bundesländer eigene Bauordnungen. In der Regel werden Brandschutztüren in Durchbrüchen von Brandwänden verlangt. Bei Fluren, von mehr wie 30 m Länge werden zur Segmentierung Rauchschutztüren notwendig.
Die Kriterien an Brandschutztüren, oft auch als Feuerschutztüren bezeichnet, regelt die DIN 4102-5 in Deutschland bzw. die ÖNORM B 3850 in Österreich.
Die Feuerwiderstandsklassen dieser Türen sind wie folgt aufgeteilt: T30, T60, T90, T120 sowie T180.
Die Kennziffer nach dem "T" zeigt die Branddauer, folglich wie lange die Tür dem Durchtritt des Feuers (nicht dem Rauch) standhalten muss.
Danach muss sich die Tür immer noch öffnen lassen.
Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90.
Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.
Die Feuerwiderstandsklasse einer Feuerschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und der Forderung an die Wand, wo jene Tür integriert wird.
Glas, was in eine Feuerschutztür integriert wird, muss dieselbe Feuerwiderstandsklasse aufweisen wie der Feuerschutzabschluss (Bsp. T30- Tür mit F30- Verglasung).
Die Vorschriften sagen, dass Feuerschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen noch dazu keinesfalls mit Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden dürfen.
Wenn die Anforderung besteht, können Brandschutztüren mittels Feststellanlagen offen gehalten werden.
Feststellanlagen werden über Feuermelder gesteuert, erkennen diese einen Brand wird die Tür geschlossen.
Feuerschutzabschlüsse können zudem rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch, z.B. bei Fluchtwegen, zu vermeiden.
Brandschutztüren sind ausschließlich mit Zusatzausstattung rauchdicht, rauchdichte Türen müssen keinesfalls den Anforderungen an den Feuerwiderstand nachkommen.
Die Kriterien zu Rauchschutztüren regelt die DIN 18095. Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt man z.B. "T30-RS".
Die Bezeichnung "RS" steht hierbei für die Rauchschutzfunktion.
Die Rauchdichtigkeit einer Tür wird über eine 4-seitig umlaufende Abdichtung sichergestellt.
Ebendiese Rauchschutzdichtung verhindert im eingebauten wie auch geschlossenen Zustand der Tür den Durchtritt von kaltem ebenso wie heißem Rauch (bis 200 °C).
Im Brandfall soll die Rauchschutztür für die Zeitspanne von 10 Min. die Befreiung von Mensch und Tier ohne Atemmaske gewährleisten.
Rauchschutztüren müssen die ganze Zeit selbstschließend sein, diese Funktionalität gewährleistet bei Rauchschutztüren ein Obentürschließer.
Video über die Zulassung, Prüfung und Montage von Brandschutztüren.
Eine Brandschutztür muss vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) als "Feuerschutzabschluss" bauaufsichtlich zugelassen sein.
Eine solche Zulassung wird für 5 Jahre erteilt und auf Antrag auch verlängert.
Erlischt eine solche Zulassung, darf die Tür nicht mehr verwendet werden.
Wurde die Tür hingegen vor Ablauf der Zulassung eingebaut und der Übereinstimmungsnachweis der Firma welche die Tür montiert hat, wurde vom Betreiber aufbewahrt, darf die Tür weiter als Brandschutztür betrieben werden.
Brandschutztüren sind mittels einem Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller wie auch das Herstellungsjahr eingeprägt.
Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung oder wird entfernt so erlischt die Zulassung als Feuerschutzabschluss oder eine Zulassung lag nie vor.
Die folgenden Bestandteile sollte jede ordentlich eingebaute Brandschutztür aufzeigen:
Rauchschutztüren erfordern gleichermaßen ein Zulassungsschild auf dem Türblatt sowie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugniss einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt hiermit auch die Montage dieser Tür. Brandschutztüren wie auch Rauchschutztüren bilden immer eine Einheit als Bauelement bestehend aus Türblatt, Türfutter sowie Beschlägen. Feuer- wie auch Rauchschutzabschlüsse der verschiedenen Klassen erhält man in verschiedenen Materialien. Gebräuchlich ist hierbei Stahl, Aluminium und Holz. Es gibt allerdings auch Mischkonstruktionen dieser Materialien. Ferner sind Brandschutzelemente aus Glas bis zu gewissen Größen machbar.
Eine der wohl bekanntesten Hersteller für Feuerschutztüren ist die Fa. HÖRMANN, dennoch gibt es zahlreiche weitere Hersteller am Markt. Gerade bei Brandschutztüren aus Holz ist die Fa. Schörghuber Marktführer in Deutschland. Hörmann und Schörghuber arbeiten eng miteinander. Weitere namhafte Firmen sind u.a. Novoferm, Riexinger und die Fa. Teckentrup.
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T90-2 = zweiflüglige feuerbeständige Tür